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Sachstand

Tat und Auffindesituation

Cold Case Dossier · Unterlage 01

Lesart: Diese Unterlage dient der ersten Erfassung der Ausgangslage. Sie hält den dokumentierten Sachstand fest, ohne ihn bereits zu bewerten.

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um ein Tötungsdelikt aus den 1970er Jahren, bei dem sich Anhaltspunkte für ein sexuelles Tatmotiv ergeben. Die 17-jährige Swantje S. hatte eine Diskothek besucht und wollte anschließend mit dem Vorstadtzug nach Hause fahren. Dort kam sie jedoch nie an.

Am Bahnhof wurde sie am Fuße eines Bahndamms von einem Mann angegriffen. Reisende in einem einfahrenden Zug beobachteten, wie sich die junge Frau gegen den Angriff zu wehren versuchte. Dennoch griff niemand ein, niemand zog die Notbremse. Der Zug setzte seine Fahrt fort. Zurück blieb das Opfer mit dem Täter.

Eine verwertbare Täterbeschreibung konnte nicht erlangt werden. Der Mann trug eine Mütze; sein Gesicht war aufgrund der Dunkelheit nicht erkennbar.

Der Vorfall wurde erst zeitverzögert gemeldet. Die Polizei leitete zunächst eine Suche ein, die ohne Ergebnis blieb. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wurde zunächst von einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personen ausgegangen, die sich anschließend wieder getrennt hätten. Da Swantje nicht nach Hause zurückkehrte, wurde zudem die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass sie sich bewusst entfernt habe – eine Einschätzung, die von den Eltern nicht geteilt wurde.

Diese Annahmen bestätigten sich im weiteren Verlauf nicht. Tage später wurde Swantje S. auf der anderen Seite des Bahndamms im Dornendickicht tot aufgefunden. Sie wies multiple Verletzungen auf, die Kleidung war zerrissen, die Unterwäsche heruntergezogen.

Der Leichnam befand sich in unmittelbarer Nähe zum Angriffsort. Dies spricht dafür, dass der Täter das Opfer nicht über eine größere Distanz verbracht hat, sondern Tatgeschehen und anschließendes Verbergen räumlich eng miteinander verbunden sind. Der Täter hatte den Körper in das Gebüsch verbracht, offenbar mit dem Ziel, ihn dem unmittelbaren Blick zu entziehen.

Anmerkung: Das Verbringen des Leichnams in ein naheliegendes Dornengestrüpp spricht eher für ein situatives, nachträgliches Verbergen und weniger für ein zuvor fest eingeplantes Ablagekonzept.